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Die Fahrererlaubnisklassen

Viele, die ihren Führerschein vor 1998 gemacht haben, können sich die neuen Fahrerlaubnisklassen nur schwer einprägen. Aber spätestens wenn Sie einen Scheckkarten-Führerschein beantragen, sollten Sie die neuen Bezeichnungen kennen.

A gilt für Motorräder (früher Klasse 1)
B für PKW (Klasse 3)
E für Anhänger (neu)
M (wie Moped) für Kleinkrafträder bis 45 km/h
L (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h
S für dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und Leichtkraftfahrzeuge (Quads) bis 45 km/h