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Im Moment können die Klassen B und BE schon im Alter von 17 Jahren erworben werden, und mit einer Begleitperson gefahren werden. Die Klassen M, L, und S sind mit eingeschlossen und dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die BF17 Regelung gilt ausschließlich in Deutschland und wird mit einer Prüfbescheinigung nachgewiesen.
Die Prüfung und die Ausbildung in der Fahrschule sind identisch mit dem "normalen" Führerschein "ab 18".
Nur bei der Anmeldung müssen ein "Antrag auf Begleitetes Fahren" und eine "Zustimmungserklärung" für jede Begleitperson ausgefüllt werden.
Diese können Sie hier herunterladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.
Die Rolle des Beifahrers
Allein die Anwesenheit eines erfahrenen Beifahrers wirkt sich positiv auf das Fahrverhalten des Anfängers aus und vermittelt ihm Sicherheit.
Der Begleiter
- ist Ansprechpartner vor, während und nach der Fahrt.
- steht bei konkreten Fragen zur Verfügung.
- kann den ein oder anderen sinnvollen Hinweis geben.
- kann im Vorfeld auf Schwierigkeiten bei bestimmten Strecken hinweisen und Alternativen vorschlagen.
- hat in Stresssituationen einen mäßigenden Einfluss.
- hilft dem Fahranfänger, seine Fähigkeiten richtig einzuschätzen.
Voraussetzungen des Beifahrers
Der Begleiter muss
- mindestens 30 Jahre alt sein
- 5 Jahre im Bestiz einer gütigen Fahrerlaubnis sein
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung, nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Wissenswertes
Die Begleitperson muss ihren Führerschein beim "Begleiten" stets dabei haben.
Sie darf während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und muss die allgemeine Alkohol Promillegrenze (0,5 ‰) einhalten.
Es können auch mehrere Begleiterinnen oder Begleiter benannt werden; auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Behörde ist möglich.
Die Erziehungsberechtigen müssen der Eintragung der Begleitperson(en) zustimmen.
Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt die zweijährige Probezeit.
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