Sonderklassen für besondere Fahrzeuge
Die jüngste Führerscheinklasse ist die Klasse S und wurde 2005 eingeführt. Der Gesetzgeber dachte bei der Benennung an S wie Spaß; denn diese Klasse erlaubt das Fahren von Trikes, Quads, Leichtmobilen und Minicars.
Weitere Sonderklassen sind Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32 km/h (L) , im Anhängerbetrieb bis 25 km/h..
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