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Die Mofa - Prüfbescheinigung PDF Drucken E-Mail

Um ein Mofa fahren zu dürfen, brauchen Sie keinen Führerschein, aber eine so genannte Prüfbescheinigung, wenn Sie nach dem 1.4.1965 geboren sind. Diese Prüfbescheinigung erhalten Sie nach einer bestandenen theoretischen Prüfung.

 

Details im Überblick:

Mindestalter:

15 Jahre

 

Ausbildungsfahrzeuge:

Honda PXR, E-Starter, Automatik
Piaggio-Zip 25 (Roller)

 

Theoretische Ausbildung:

Kurs: 6 Unterrichtsthemen

 

Praktische Ausbildung:

90 Minuten

 

Praktische Prüfung:

keine Praktische Prüfung / theoretische Prüfung beim TÜV

 

Diese Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
  • Mofa (auch ohne Tretkurbel, also auch Roller) mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Km/h
  • Motorisierte Segway bis 20 Km/h

 

Unterlagen:
  • Paßbild
  • Personalsausweis und Ausbildungsbescheinigung muß bei theoretischer Prüfung vorgelegt werden