| Prüfung |
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Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung sind:
Die praktische Prüfung kann nur stattfinden nach:
Die Fahrschule ist zur Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung verpflichtet. Die Richtigkeit der Angaben auf den Bescheinigungen ist durch die Unterschrift des Fahrschulinhabers (des Fahrlehrers) und auch durch die Unterschrift des Fahrschülers zu bescheinigen. Falsche Angaben auf einer der Ausbildungsbescheinigungen über angeblich durchlaufene Teile der vorgeschriebenen Ausbildung, z.B. Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten können zum Widerruf der Fahrerlaubnis führen. |