Home | Kontakt | Impressum | Disclaimer | AGBs | Sitemap |   [Login
Prüfung PDF Drucken E-Mail

Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung sind:

  • die abgeschlossene Teilnahme am vorgeschriebenen theoretischen Unterricht
  • die Übergabe einer Ausbildungsbescheinigung an den Prüfer vor der theoretischen Prüfung.

Die praktische Prüfung kann nur stattfinden nach:

  • zuvor bestandener theoretischer Prüfung
  • der Übergabe der Ausbildungsbescheinigung über die praktische Ausbildung an den Prüfer

Die Fahrschule ist zur Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung verpflichtet. Die Richtigkeit der Angaben auf den Bescheinigungen ist durch die Unterschrift des Fahrschulinhabers (des Fahrlehrers) und auch durch die Unterschrift des Fahrschülers zu bescheinigen.

Falsche Angaben auf einer der Ausbildungsbescheinigungen über angeblich durchlaufene Teile der vorgeschriebenen Ausbildung, z.B. Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten können zum Widerruf der Fahrerlaubnis führen.